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Tierarztpfusch – welche Rechte haben wir als Tierhalter?

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Falsche Behandlungen, vergessene Tupfer in Operationswunden – in der Humanmedizin hat Ärztepfusch weitreichende Folgen. Doch was ist, wenn der Tierarzt pfuscht?

Tierarztpfusch

Tierärztliche Behandlungsfehler mit Folgen

Auch Tierärzte sind Menschen, sodass ihnen durchaus mal Fehler passieren können. Haften muss ein Tierarzt aber nur, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt, statt eine Behandlung pflichtgemäß erbracht hat.

Kommt ein Tier an den Folgen eines Behandlungsfehlers zu Schaden, kann ein Tierhalter Schadensersatz verlangen bzw. für ein verstorbenes Tier Wertersatz. Wie auch in der Humanmedizin kommt hier die Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten zum Tragen. Nicht der Halter muss beweisen, dass der Tierarzt einen Fehler gemacht hat, sondern der Tierarzt muss beweisen, dass er diesen nicht gemacht hat.

Schadensersatz bei Fehldiagnosen und deren Behandlung

Spannend wird es, wenn Tierärzte eine falsche Diagnose stellen und unnötige Behandlungen folgen. In diesem Fall ist es ebenfalls möglich, als Halter Schadensersatz geltend zu machen.

Grundsätzlich hat ein Geschädigter bzw. der Halter eines zu Schaden gekommenen Tieres Anspruch auf die Erstattung aller entstandenen Kosten, einschließlich Gutachter und der Weiterbehandlung bei einem anderen Tierarzt.

Mehr Infos:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-tierarzt-pfuscht-schadensersatz-fordern_083814.html?pid=10616


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